Von Photovoltaik – kurz „PV“ – wird gesprochen, wenn Solarpaneele mit Solarzellen auf Halbleiterbasis das sichtbare Sonnenlicht mittels des photoelektrischen Effektes in Strom umwandeln. Auf einem Gebäude werden dazu in der Regel mehrere Solarpaneele zusammengeschaltet und mit Hilfe eines Wechselrichters die hausübliche Spannung von 230 V Wechselspannung erzeugt. Der Energieertrag ist dabei bei sonnigem Wetter inzwischen sehr gut und beträgt bis zu 200 W/m2. Der Ertrag nimmt zwar mit sinkender Einstrahlungsintensität ab, PV kann aber auch bei bedecktem Wetter noch Strom erzeugen. Wichtig für eine gut funktionierende Solaranlage ist die Ausrichtung und Neigung des Paneels. Optimal ist eine Südausrichtung mit 30°Anstellwinkel, jedoch kann auch ein Ost-West-ausgerichtetes Dach gute und sinnvoll nutzbare Erträge bringen. Lediglich nördlich geneigte Dächer oder Fassaden sind in der Regel ungeeignet. Sie können auch Freiflächen im Garten oder den Carport nutzen; wichtig ist, dass die Fläche nicht durch Bäume, Grün oder andere Gebäude (teil-)verschattet wird. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, lohnt sich wirtschaftlich eine Investition in eine PV-Anlage in der Regel immer. Besuchen Sie die Service-Website des Thüringer Solarrechners der ThEGA, mit dem Sie die Eignung für Ihr Dach oder Grundstück prüfen können und auch Aussagen zu Anlagengröße, Investition und Wirtschaftlichkeit bekommen.
Eine einfache Form der Solaranlage – die insbesondere für Mieter*innen interessant ist – ist die sogenannte Balkonanlage – zum Teil auch „Guerilla-PV“ – genannt. Hier werden maximal zwei Solarmodule/Paneele mit einem Wechselrichter zusammengeschaltet und der so erzeugte Strom direkt in eine normale Haushaltssteckdose eingespeist. Für eine Mietwohnung mit einem gut ausgerichteten Balkon (Ost-Süd-West) kann so nachhaltig Strom erzeugt werden. Zusätzlich können Sie etwa Ihre Wasch- oder Spülmaschine über eine Zeitschaltuhr dann laufen lassen, wenn die Solaranlage mittags am meisten Strom produziert. Vorteil dieser Anlagen ist, dass sie genehmigungsfrei betrieben werden können. Planen Sie die Anlagen an den Balkon außen anzuhängen oder etwa auf dem Dach oder an der Fassade anzubringen, müssen Sie das selbstverständlich vom Hauseigentümer genehmigen lassen und die gängigen Vorschriften dazu beachten. Diese Form der Anlage muss durch den Betreiber im Marktstammdatenregister eingetragen werden (kostenfrei).