Abwasser
Aus hydrologischen und ökonomischen Gründen oder wenn keine Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Abwassernetz besteht, ist eine dezentrale, individuelle Behandlung von Abwasser gut möglich. Hierbei ist eine Abwasserrückgewinnung anzustreben. In Gebieten mit vorhandenen Abwasserleitungen besteht in der Regel ein Anschlusszwang, nur in einzelnen Fällen gibt es die Möglichkeit sich mit einer nachgewiesenen Pflanzenkläranlage auf Antrag davon befreien zu lassen.
- Pflanzenkläranlage ggf. mit Schönungsteich
Sehr ökonomisch, wenn das Abwasser nicht mit Fäkalien (Nutzung von Trockentoiletten) verschmutzt ist. Das zur Klärung erforderliche Schilf stellt ein wertvolles Biotop dar und bereichert die Außenanlagen, Wartung und Überwachung machen die Anlage dauerhaft sicher, der Platzbedarf muss jedoch beachtet werden.
- Pflanzenkläranlage mit teilbiologischer Vorklärung und ggf. mit Schönungsteich
Bei mit Fäkalien verschmutzten Abwässern müssen diese mittels einer Dreikammergrube vorgereinigt werden. Der dabei anfallende Klärschlamm muss fachgerecht entsorgt werden. Der Überlauf der Klärgrube wird in die Pflanzenkläranlage geführt und natürlich gereinigt. Das zur Klärung erforderliche Schilf stellt ein wertvolles Biotop dar und bereichert die Außenanlagen, Wartung und Überwachung machen die Anlage dauerhaft sicher.